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Eintrag vom 25.08.2022

Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bei Einreichung der Schlussabrechnung

Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme entstehen bei den zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfern hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 30. Juni 2023 geeinigt.

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Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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