Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme entstehen bei den zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfern hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 30. Juni 2023 geeinigt.
ZDH: Überblick Antrags- und Abrechnungsfristen
Download lock
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater printXmedia
g.walther (at) printxmedia.de
0711 45044-65
0170 5409302