dmpi
Start News: ÜberblickBlauer Engel für Druckerzeugnisse auch für Neuverträge

Eintrag vom 08.02.2022

Blauer Engel für Druckerzeugnisse auch für Neuverträge

Die Vergabekriterien für die Beantragung des Blauen Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195) sind seit dem 1. Januar 2021 veröffentlicht und ursprünglich ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Anforderungen an Druckfarben wird das Kriterium für Druckfarben um ein Jahr ausgesetzt − also bis zum 31.12.2022.

Bereits im Dezember 2021 wurde von der Jury Umweltzeichen festgelegt, dass Altverträge mit dem RAL zum Blauen Engel DE-UZ 195 für Druckerzeugnisse nach den alten Kriterien (Stand 2015) für ein Jahr verlängert werden. Der bvdm hatte sich dafür eingesetzt, diesen Tatbestand auch auf Neuanträge auszuweiten, um keine Wettbewerbsverzerrungen unter den Druckereien zu erhalten. Dieser Forderung wurde nun nachgekommen. Damit erhalten auch die im letzten und laufenden Jahr gestellten Anträge nach den Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) einen Ausnahmetatbestand für alle mit Druckfarben, Toner und Lacken verbundenen Anforderungen.

Die RAL gGmbH wird in Kürze alle Antragsteller informieren, dass sie nach den neuen Kriterien (Ausgabe 2021) geprüft werden, mit Ausnahme der Kriterien, die sich auf die Druckfarben, Toner und Lacke beziehen. Die Verträge werden dann bis Ende 2022 befristet ausgestellt.

Sobald innerhalb dieses Jahres die Kriterien der neuen Vergabekriterien (Ausgabe 2021) erfüllt werden, kann in einem vereinfachten Verfahren (nur Prüfung der Druckfarben, Toner und Lacke) auf einen neuen Vertrag gewechselt werden. Über die weiteren Entwicklungen werden wir wieder berichten.

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-40
0171 3328006