Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 20. Dezember 2022 zum Schicksal von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung sowie zur Anwendbarkeit von Verjährungsregeln entschieden und damit die Entscheidungen des EuGH vom 22. September 2022 (Az.: C- 120/21) umgesetzt.