Mit Newsletter vom 21.7.2021 hatten wir Sie über die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Unternehmen informiert. Zwar ist davon auszugehen, dass die Betriebe in Baden-Württemberg nicht im gleichen Maße betroffen sind, wie die Unternehmen in den getroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, dennoch haben wir Ihnen einige grundlegende sozialversicherungsrechtliche Informationen zusammengestellt: