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Eintrag vom 16.11.2021

Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 28. Oktober 2021 die umsatzsteuerlichen Hilfsmaßnahmen für vom Juli-Hochwasserereignis betroffene Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Zudem haben die vom Hochwasser direkt betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern die über Katastrophenerlasse eingeführten steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres 2021 bzw. des ersten Quartals 2022 verlängert.

Downloads

BMF-Schreiben (8. Oktober 2021)
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Gerald Walther

Gerald Walther
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