dmpi
Start News: ÜberblickVerlängerung der Regelungen zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2022

Eintrag vom 07.12.2021

Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2022

Die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese wird um drei Monate bis 31. März 2022 verlängert.

Recht

Ansprechpartner

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915