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Eintrag vom 22.09.2021

Verlängerung der Corona-Hilfen bis 31. Dezember 2021

BMWi und BMF haben am 8. September 2021 bekanntgegeben, dass die Instrumente der Corona-Hilfen grundsätzlich über Ende September hinaus bis zum Jahresende fortgeführt werden.

Verlängerung der Corona-Hilfen

Die Verlängerung betrifft zum einen die Überbrückungshilfe III Plus, bei der es bei der Antragsschwelle eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent wie auch bei der Beantragung durch prüfende Dritte bleibt. Einzig nicht verlängert wird innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus die Restart-Prämie, mit der der Übergang vom Lockdown hin zur Wieder­öffnung erleichtert wurde. Demgegenüber wird der Eigenkapitalzuschuss verlängert.

Zum anderen wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige bis Jahresende nutzbar sein.

Die Antragstellung erfolgt bei den ÜBH III nach wie vor ausschließlich in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt über die bekannte Plattform des Bundes. Die FAQ-Listen werden derzeit überarbeitet und sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Antragsplattform Überbrückungshilfe

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302