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Eintrag vom 13.07.2021

Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab Juli 2022 sollen ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anstatt im Papierformat als elektronische Bescheinigungen (eAU) ausgestellt werden, die die Krankenkasse an Arbeitgeber übermittelt. Die Umstellung erfolgt schrittweise, zunächst in einem Feldtest ab August 2021.

Recht

Downloads

Muster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Erstbescheinigung
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Muster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Folgebescheinigung
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Bundesgesetzblatt Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
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Ansprechpartner

Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


0711 45044-23
0175 3394406