Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz in nationales Recht ist nicht mehr zu halten. Ohne deutsches Umsetzungsgesetz entfaltet die Richtlinie keine unmittelbare Wirkung auf deutsche Unternehmen. Dennoch kann es sinnvoll sein, bereits jetzt Überlegungen zum Umgang mit Hinweisgebern anzustellen.