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Eintrag vom 13.10.2021

Seit 11.10.2021 keine kostenlosen Schnelltests (Bürgertests) mehr – Hinweise zur weiterhin bestehenden Testangebotspflicht der Arbeitgeber

Seit Montag, 11.10.2021 gilt eine neue Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung). Danach übernimmt der Bund nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter u.a. Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit.

Recht

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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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