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Eintrag vom 16.03.2021

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergänzt und verlängert

Am 10. März 2021 hat das Bundeskabinett die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung bis zum 30. April 2021 verlängert und einige Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Die Regelung zum Homeoffice gilt dabei unverändert weiter. Die Bundesregierung folgt damit der Beschlusslage des Bund-Länder-Treffens vom 03. März (siehe zuletzt Newsletter vom 10.03.2021).

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Dr. Alexander Lägeler

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