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Eintrag vom 21.12.2021

Rechnerische Auswirkungen zum 1. Januar 2022 durch Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung

Zum 1. Januar 2022 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung im Westen abgesenkt und im Osten erhöht. Zudem wird der Beitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung leicht erhöht. Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302