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Eintrag vom 26.07.2021

Rechnerische Auswirkungen des Lohnabkommens zum 1. August 2021

Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Gewerkschaft ver.di haben im Mai 2020 eine Tarifvereinbarung zur Bewältigung der Coronakrise geschlossen. Der Sondertarifvertrag vom 26. Mai 2020 ermöglicht u.a. eine Verschiebung der ausstehenden linearen Lohnerhöhungen und nimmt eine Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Lohnabkommens vor. Diese Änderungen wurden in die neue Fassung des aktuell gültigen Lohnabkommens aufgenommen. Nachfolgend werden die rechnerischen Auswirkungen auf die Kostenbelastungen 2021 dargestellt.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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