Das Bundesfinanzministerium hat am 5. November ein überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Nutzung betrieblicher Elektro- und Hybridfahrzeuge veröffentlicht. Hierzu hat die BDA eine Handreichung erstellt.
 
					
						BMF-Rundschreiben E-Hybridfahrzeuge
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						Handreichung BDA
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						Gabriele Waidelich
						Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) 
Arbeits- und Sozialrecht 
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