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Eintrag vom 26.01.2021

Nachlese Online-Event „Sanierung ohne Insolvenz“

Rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen am 21. Januar am Online-Event „Sanierung ohne Insolvenz“ teil. Dr. Dietmar Haffa, Kanzlei Schultze und Braun aus Stuttgart referierte zum am 1. Januar 2021 neu in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG).

Mit diesem Gesetz haben Unternehmer und Geschäftsführer eine neue Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren. Dafür steht ein umfangreicher Baukasten mit neuen Werkzeugen zur Verfügung. Wichtigste Voraussetzungen: Die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung darf noch nicht eingetreten sein und es muss ein Restrukturierungskonzept vorliegen. Der Restrukturierungsplan tritt in Kraft, wenn die betroffenen Gläubiger mit einer ¾ Mehrheit zustimmen. Dadurch wird es möglich, dass nur bestimmte Gläubigergruppen einen Beitrag zur Sanierung leisten. Die Öffentlichkeit muss nicht über den Restrukturierungsplan informiert werden. Jedoch wird die Haftung der Geschäftsleitung durch das neue Gesetz ausgeweitet.

Haffa wog die Vor- und Nachteile des StaRUG gegeneinander ab und erläuterte das Verfahren nicht nur aus Perspektive des von Insolvenz bedrohten Unternehmens, sondern auch aus der Gläubigersicht. Er gab Informationen zu den geschätzten Kosten sowie Empfehlungen, für welche Art von Unternehmen eine Sanierung nach StaRUG geeignet sein kann.

Dr. Alexander Lägeler, Geschäftsführer dmpi, warf in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob das vom Gesetzgeber anvisierte Ziel, die durch die Pandemie drohende Pleitewelle abzumildern, wirklich erreicht wird: „Über 40% der Beschäftigten in Deutschland sind in Kleinst- und Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeitern beschäftigt. Wenn das StaRUG für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter tendenziell zu teuer ist, gleichzeitig aber die Anforderungen für die Insolvenz in Eigenverwaltung drastisch verschärft wurden, wurde hier möglicherweise etwas nicht zu Ende gedacht. Wir werden das kritisch beobachten.“

In der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde wurden nochmals die genauen Voraussetzungen geklärt und Details bei zu berücksichtigenden Arbeitnehmerrechten besprochen.

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Präsentation Sanierung ohne Insolvenz
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