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Eintrag vom 29.11.2021

Kurzarbeitergeld: Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 [dmpi-Infomail vom 26.11.2021]

Die coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis Ende März 2022 verlängert. Dies betrifft die erleichterten Zugangsvoraussetzungen sowie die Ausdehnung der Bezugsdauer auf 24 Monate.

Recht

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Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit
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