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Eintrag vom 27.10.2021

Corona-Überbrückungshilfe: Jetzt Fristen beachten

Zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen eingeleitet. Die bekannteste Maßnahme ist die Überbrückungshilfe. Am 31. Oktober endet die Antragsfrist für zurückliegende Förderzeiträume.

Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 coronabedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. Oktober 2021.

Bitte beachten: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 endet am 31. Dezember 2021

Neustarthilfe

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbrüche, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten. Für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III kommen sie daher nicht in Frage.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021 (Frist bereits verlängert).

Bitte beachten: Die Antragsfrist für die Neustarthilfe Plus für die Förderzeiträume Juli bis September 2021 sowie Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. Dezember 2021

> Antragsplattform Überbrückungshilfe

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Ansprechpartner

Jens Meyer

Jens Meyer
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