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Eintrag vom 23.02.2021

Corona-Hilfe: Neustarthilfe für Soloselbstständige

Ab sofort können coronageschädigte Soloselbstständige die sogenannte Neustarthilfe beantragen. Dieser einmalige Bundeszuschuss beträgt höchstens 7.500 Euro und wird in voller Höhe als Liquiditätsvorschuss ausgezahlt. Die Antragstellung ist zunächst nur für natürliche Personen möglich. Eine gleichzeitige Antragstellung für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist jedoch ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302