dmpi
Start News: ÜberblickAktuelle Rechtsprechung zum Verhältnis von § 616 BGB und § 56 IfSG

Eintrag vom 10.08.2021

Aktuelle Rechtsprechung zum Verhältnis von § 616 BGB und § 56 IfSG

Mit Urteil vom 10. Mai 2021 hat das Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz einen Vorrang von § 616 BGB gegenüber dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers aus § 56 Abs. 1 und 5 IfSG festgestellt. Mittlerweile haben sich weitere Verwaltungsgerichte mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915