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Eintrag vom 10.11.2021

Änderungen der CoronaVO Absonderung BW seit 30.10.2021 in Kraft

Die Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg wurde erneut geändert. U.a. wurde für geimpfte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, eine Freitestungsmöglichkeit aufgenommen. Zudem wurde das Muster für die Bescheinigung des Schnelltestergebnisses geändert.

Recht

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Muster CoronaVO Absonderung Testbescheinigung
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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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