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Eintrag vom 14.04.2020

Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie - Ausnahmeregelung für die Verpackungsindustrie

Das Bundesarbeitsministerium hat am 7. April 2020 die Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie veröffentlicht. Damit gelten die jetzt beschlossenen Ausnahmen zum Arbeitszeitgesetz (u. a. Ausdehnung der Arbeitszeit auf 12 Stunden/Tag, Verkürzung der Ruhezeit, Erleichterungen bei der Sonn- und Feiertagsarbeit) explizit auch für die Unternehmen, die Verpackungsprodukte herstellen.

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