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Eintrag vom 27.05.2020

Verlängerung der Entschädigung bei Schließung von Betreuungseinrichtungen

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 eine Verlängerung und Ausweitung der Erstattungsleistungen auf Grundlage des § 56 Abs. 1a IfSG beschlossen.

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