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Eintrag vom 15.12.2020

Umgang mit schutzbedürftigen Mitarbeitern

Das Bundesarbeitsministerium hat eine aktualisierte Arbeitsmedizinische Empfehlung zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Rahmen der SARS-CoV-2-Epidemie veröffentlicht.

Recht

Die bereits Ende Juli 2020 veröffentlichte Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) zum „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten" wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert und veröffentlicht.

Diese Empfehlung richtet sich an die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz im Betrieb, insbesondere an Arbeitgeber sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen. Sie kann eine Hilfestellung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge sein und bei der Beratung der Unternehmen zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personen im Fall einer SARS-CoV-2-Epidemie unterstützen.

Änderungen wurden in erster Linie im Anhang der AME in Bezug auf die genannten Erkrankungen vorgenommen. Sie finden die Empfehlung in der Anlage 1 oder können Sie auch im Internet abrufen unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/arbeitsmedizinische-empfehlung-umgang-mit-schutzbeduerftigen.htmlIn.

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Anlage-1-zu-TF40-2020_SP80-2020_AME_Umgang-mit-Schutzbeduerftigen.pdf
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