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Eintrag vom 10.12.2020

Staatlicher Schutzschirm für Warenkreditversicherungen wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bundesregierung und Kreditversicherer auf eine Verlängerung des im April 2020 beschlossenen Schutzschirms für Lieferketten geeinigt. Dieser wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Umfang der entsprechenden Bundesgarantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer beträgt 30 Milliarden Euro. Durch den Schutzschirm soll die Reduzierung der Kreditlimite verhindert werden. Zuvor muss die Verlängerung jedoch noch von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.

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Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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