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Eintrag vom 07.09.2020

Staatliche Zuschüsse für Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR

Seit dem 1. September 2020 haben Verlage im Rahmen des für den Kultur- und Medienbereich aufgelegten Rettungspakets „NEUSTART KULTUR“ die Möglichkeit, staatliche Druck- und Produktionskostenzuschüsse zu beantragen. Buchhandlungen wiederum können Fördermittel für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege beantragen. Die Anträge sind hierbei – spätestens bis zum 31. Oktober 2020 – über die Online-Plattform des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu stellen, da dieser für die gesamte Abwicklung des Programms verantwortlich ist. Zusätzlich müssen die ausgedruckten Anträge auch postalisch beim Börsenverein eingereicht werden.

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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0170 5409302