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Eintrag vom 14.10.2020

Normlicht muss bezahlbar bleiben – bvdm fordert längere Fristen für die Abschaffung von Leuchtstoffröhren

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wird auf EU-Ebene das baldige Aus für Leuchtstoffröhren vorbereitet. Der bvdm setzt sich dafür ein, dass Leuchtstoffröhren für Abmusterungszwecke weiterhin zugelassen bleiben, um die Ersatzteilversorgung für Abstimmleuchten zu gewährleisten.

Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission strebt an, die bestehenden Verbots-Ausnahmen für lineare T8-Leuchtstofflampen in der RoHS-Verordnung abzuschaffen. Zweck der Verordnung ist es, gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden, zu denen das in Leuchtstoffröhren enthaltene Quecksilber zählt. Werden die Pläne im vorgesehenen Zeitrahmen umgesetzt, steht zu befürchten, dass bereits ab Mitte 2022 entsprechende Leuchtstofflampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Für die Druckindustrie ist die Situation vor allem im Hinblick auf Normlicht-Abstimmplätze kritisch. Anders als für Deckenbeleuchtungen gibt es keine Plug-and-Play-Lösungen, um die in Abstimmleuchten betriebenen Leuchtstofflampen (Normlichtröhren) gegen LED-Röhren zu tauschen. Ein Verbot von Leuchtstoffröhren würde somit die Ersatzteilversorgung für die installierten Leuchten unterbinden und die Betreiber zwingen, die kompletten Abstimmleuchten zu ersetzen. Bei Kosten von zirka € 2 500 bis € 4 500 pro Leuchte müssten dann viele Druck- und Medienunternehmen mehrere zehntausend Euro in neue Leuchten investieren.

Gemeinsam mit dem Europäischen Dachverband Intergraf und im Schulterschluss mit Verbänden anderer betroffener Branchen setzt sich der bvdm bei der EU-Kommission und den an der Überarbeitung der RoHS-Verordnung beteiligten Experten aus den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt dafür ein, dass lineare T8-Leuchtstofflampen weiterhin zugelassen bleiben, zumal die erst ab September 2021 geltende Verordnung (EU) 2019/2020 zur EU-Ökodesign-Richtlinie Normlichtlampen ausdrücklich vom Verbot ausnimmt.

Druck- und Medienunternehmen muss die Möglichkeit gegeben werden, LED-Leuchten im Rahmen ohnehin fälliger Investitionen anzuschaffen und unter einem ausreichenden Angebot ausgereifter Alternativen auszuwählen. Außerdem werben bvdm und Intergraf dafür, die Zeitpläne der Ökodesign- und RoHS-Gesetzgebung anzugleichen, damit die Unternehmen ihre Ersatzinvestitionen auf einer verlässlichen Basis planen können.

Die Stellungnahmen von bvdm und Intergraf erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrer Geschäftsstelle.