Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28. Februar 2020 ausdrücklich klargestellt, dass bei Auftragsengpässen durch Corona-Virus die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.
Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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