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Eintrag vom 27.10.2020

Corona-Überbrückungshilfen II können ab sofort beantragt werden

Ab sofort ist es möglich die Bundeszuschüsse des zweiten Überbrückungshilfeprogramms zu beantragen. Um die von zahlreichen Unternehmen stark kritisierten zu hohen Antragshürden zu lockern, wurde der Referenzzeitraum ausgedehnt, die maximale Förderhöhe für alle Kleinst- und bestimmte Kleinunternehmen aufgehoben und die prozentuale Fixkostenübernahme erhöht. Allerdings müssen die Anträge nach wie vor über sogenannte prüfende Dritte gestellt werden, sodass die Prozedur der Antragsstellung unverändert bleibt.