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Eintrag vom 13.07.2020

Corona-Überbrückungshilfen können voraussichtlich ab dem 10. Juli beantragt werden

Ab dem 10. Juli können aller Voraussicht nach die branchenübergreifenden Corona-Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen beantragt werden. Dieses Nachfolgeprogramm des Corona-Soforthilfeprogramms vom März hat ein monetäres Volumen von insgesamt rund 25 Milliarden Euro.

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Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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