Ab heute haben kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler die Möglichkeit die Corona-Bundes-Zuschüsse zu beantragen. Die Anträge sind hierbei spätestens bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
In vielen Bundesländern werden auch Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern – über die Zuschussprogramme der jeweiligen Bundesländer – die Möglichkeit haben Soforthilfen zu beantragen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung übernimmt die in dem jeweiligen Bundesland hierfür zuständige Institution bzw. Stelle.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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