Ab sofort steht die bvdm-Richtlinie „Ad Specials in Zeitschriften und Akzidenzen” als PDF-Datei zum kostenlosen Download bereit. Das Dokument ersetzt die bisherige Richtlinien-Webseite bvdm.org/adspecials.
Oft enthalten Zeitschriften und Akzidenzen Beiprodukte (Ad Specials), die nicht vom Produzenten des Trägerproduktes selbst gedruckt, sondern von anderen Druckereien oder sonstigen Quellen zugeliefert werden. Die Richtlinie regelt, wie Beilagen, Beihefter und Beikleber (u.a. Warenproben, Datenträger) beschaffen sein müssen und in welcher Weise sie zu verpacken und anzuliefern sind, damit sie beim Hersteller des Trägerproduktes reibungslos verarbeitet werden können. Die Vorgaben vereinfachen die Verständigung aller Unternehmen und Personen, die an der Werbung mit Ad Specials mitwirken – vom Auftraggeber über die Werbeagentur, den Hersteller der Ad Specials und den Zeitschriftenverlag bis hin zur verarbeitenden Zeitschriften-/Akzidenzdruckerei.
Das neue PDF-Dokument ersetzt die Webseite bvdm.org/adspecials. Im Zuge der Neugestaltung wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Sämtliche technischen Vorgaben gelten unverändert weiter.
Richtlinie Ad Specials in Zeitschriften und Akzidenzen (Stand 09/2020)
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