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Eintrag vom 10.11.2020

BG ETEM gibt Antworten zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Konkretisierung des Arbeitsschutzstandards ist seit dem 20. August 2020 in Kraft. Die BG ETEM hat Fragen aus der Praxis beantwortet, die sich im Zusammenhang mit der Arbeitsschutzregel ergeben haben. Diese werden in Ergänzung zu den betriebsunterstützenden Informationen veröffentlicht.

Neben den betriebsunterstützenden Informationen veröffentlicht der bvdm angekündigte Fragestellungen aus der Praxis mit Antworten seitens der BG ETEM.

Zum Hintergrund

Am 20. August 2020 wurde die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Beteiligung seiner Arbeitsschutzausschüsse erarbeitete Arbeitsschutzregel veröffentlicht. Durch diese Veröffentlichung erhält die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel mit den enthaltenen Maßnahmen die sogenannte Vermutungswirkung. Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz – insbesondere an die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen in Unternehmen.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) haben die Verbände Druck und Medien die Informationsveranstaltung infoKompakt: Die Arbeitsschutzregel 2020 durchgeführt, die zu den Auswirkungen und Anforderungen informierte, die mit der Arbeitsschutzregel auf Unternehmen zukommen. In dieser Veranstaltung aufgekommene Fragestellungen aus der Praxis werden in dem FAQ-Katalog beantwortet.

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FAQs zur Arbeitsschutzregel (Stand 11/2020)
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