Zum 1. Januar 2021 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöht. Zudem wird eine Änderung bei den Beitragssätzen vorgenommen. Der Bundesverband Druck und Medien stellt die Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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