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Eintrag vom 02.12.2020

Außervollzugsetzung der Quarantäneverordnung NRW für Urlaubsrückkehrer – Rechtsfolgen für die Praxis

Am 20. November hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Regelung der Landesverordnung NRW zur Quarantänepflicht für Ein- und Rückreisende (vorläufig) außer Vollzug gesetzt, in den Medien wurde hierüber in den letzten Tagen berichtet. Die Landesverordnung sah - ähnlich wie die Corona-Verordnung EQ Baden-Württemberg - eine zehntägige Quarantäneverpflichtung für Ein- und Rückreisende sowie eine Verkürzungsmöglichkeit für Rückkehrer aus einem Risikogebiet durch ein negatives Testergebnis nach fünf Tagen vor. Diese Entscheidung ordnen wir wie folgt ein:

Corona