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Eintrag vom 17.11.2020

Arbeitgeber: Bei Corona-Finanzhilfen werden vergleichbare Sachverhalte immer noch sehr ungleich behandelt

Arbeitgeber: Für mehr Akzeptanz des Lockdowns in der Wirtschaft sind zielgenauere Maßnahmen und vor allem berechenbare und praktikable finanzielle Hilfen erforderlich.

Arbeitgeber-BW

STUTTGART – Die Arbeitgeberverbände im Südwesten begrüßen im Grundsatz, dass mit dem „Lockdown light" der Versuch unternommen wurde, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie insgesamt zielgenauer auszurichten. „Dennoch wird bei den angeordneten Schließungen weiterhin teilweise mit Kanonen auf Spatzen geschossen, während bei den finanziellen Hilfen vergleichbare Sachverhalte sehr ungleich behandelt werden", sagte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick, am Freitag in Stuttgart.

Dick: „Leider werden bei Corona-Finanzhilfen vergleichbare Sachverhalte immer noch sehr ungleich behandelt"

„So erhalten beispielsweise die von der Gastro-Schließung mittelbar betroffenen Betriebe wie Textil- und Gebäudereiniger oder Brauereien keine Umsatzausfall-Erstattung, wenn sie nicht mindestens 80 Prozent des Umsatzausfalls mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen verzeichnen", erklärte Dick: „Solch eine einseitige Abhängigkeit zur Gastronomie besteht aber in der Regel nicht. Dieses Geschäft macht bei den Unternehmen vielleicht 40 bis 50 Prozent aus." Dies sei zwar auch erheblich, reiche aber eben nicht für die staatliche Umsatzerstattung.

„Wir plädieren daher eindringlich, solche Unternehmen nicht zu vergessen und sie in die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinzubeziehen", betonte Dick. Auch der innerstädtische Einzelhandel müsse berücksichtigt werden, denn die Kundenfrequenz lasse aufgrund geschlossener Cafés und Restaurants deutlich nach.

Bei der staatlichen Überbrückungshilfe – den Zuschüssen zu den Fixkosten – macht den Firmen der zwingend vorgeschriebene Weg über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zu schaffen. „Das ist für Klein- und Kleinstbetriebe oder gar Soloselbstständige ein großes Hemmnis", bemerkte der Arbeitgebervertreter: „Denn ein solcher Berater muss gefunden und bezahlt werden. Und dann stellt sich nicht selten die bange Frage, ob sich angesichts dieser Kosten die Förderung überhaupt noch lohnt." Hilfreich wäre hier ein vorgeschaltetes einfaches digitales Modul zum Selbstausfüllen, um überschlagen zu können, ob sich der Aufwand im Einzelfall wirklich rechnet, so Dick.

„Insgesamt müssen die administrativen Hürden für die Überbrückungshilfen deutlich gesenkt werden", unterstrich der Hauptgeschäftsführer der Spitzenvereinigung der Arbeitgeberverbände im Südwesten: „Ganz generell muss gelten: Im Vordergrund sowohl der Pandemie-Maßnahmen als auch der Finanzhilfen müssen Planbarkeit, Zielgenauigkeit und Verlässlichkeit stehen." Dies gelte umso mehr, wenn – wie sich dies bereits abzeichnet – über den November hinaus weitere Maßnahmen erforderlich werden sollten. Zudem müsse man aufpassen, dass die EU-Beihilfegrenzen nicht zum Blockierer der Hilfsprogramme würden.

Laut einer aktuellen Umfrage des DIHK leiden rund 20 Prozent der Unternehmen unter Liquiditätsengpässen, rund 30 Prozent verzeichnen einen Rückgang ihres Eigenkapitals. Gerade die vom ersten Lockdown besonders betroffenen Branchen wie die Gastronomie und Hotellerie sowie große Teile des Einzelhandels und all deren Lieferanten hätten kaum Möglichkeiten gehabt, über den Sommer wieder ein Liquiditätspolster aufzubauen, erläuterte der Arbeitgebervertreter: „Aufgrund des erneuten Lockdowns stehen jetzt nicht wenige Betriebe vor der Insolvenz, wenn sie nicht schnellstmöglich Liquiditätshilfen bekommen." Die Arbeitgeber machen sich in diesem Zusammenhang auch für einen speziellen Fonds zur Rettung der Innenstädte stark, die durch die drohenden Insolvenzen vieler Einzelhändler, und hier insbesondere des Modehandels, erheblich an Attraktivität verlören.

Deutliche Kritik üben die Arbeitgeber am zu langsamen Bearbeitungstempo der Förderbank KfW bei Anträgen auf staatliche Hilfskredite. „Teilweise dauert es mehr als drei Monate bis die Unternehmen einen ersten Zwischenbescheid bekommen", monierte Dick: „Zudem gibt es nach unseren Informationen immer noch relativ viele Hausbanken, die generell keine KfW-Kredite bearbeiten wollen oder die staatliche 100-Prozent-Bürgschaft nicht anerkennen wollen." Gerade für Letzteres hätten die von der Krise betroffenen Unternehmen keinerlei Verständnis.

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Dr. Alexander Lägeler

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