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Start News: ÜberblickEinladung Online-Event After Work Special: Sanierung ohne Insolvenz

Eintrag vom 08.12.2020

Einladung Online-Event After Work Special: Sanierung ohne Insolvenz

21. Januar 2021 | Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar wird die EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Gesetz umgesetzt. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei Unternehmenssanierungen außerhalb der Insolvenz gelten, werden im Online-Event erläutert.

14:00 Uhr Begrüßung
Dr. Alexander Lägeler, dmpi

14:10 Uhr Der präventive Restrukturierungsrahmen - Restrukturierung ohne Insolvenz
Dr. Dietmar Haffa, Schultze & Braun

  • Neues Sanierungsrecht kurz vor der Umsetzung
  • Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens
  • Restrukturierungsplan als Zwangsvergleich
  • Keine Öffentlichkeit erforderlich
  • Eingriff in nachteilige Verträge

Zum 1. Januar 2021 soll die EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Gesetz umgesetzt werden. Damit soll nahtlos an das Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung am 31.12.2020 angeknüpft werden. Bislang sind Unternehmenssanierungen außerhalb der Insolvenz nur einvernehmlich mit den Gläubigern möglich. Mit dem neuen sog. Restrukturierungsplan genügt eine Mehrheit von 75%. Dabei kann der Restrukturierungsplan auf bestimmte Gläubigergruppen – bspw. Bankgläubiger – beschränkt werden. Die Öffentlichkeit und andere Gläubiger müssen nicht über den Plan informiert werden. Zudem können nachteilige Verträge gegen den Willen der Vertragspartner einseitig beendet werden, was jedoch nicht für Arbeitsverträge gilt. Das neue Gesetz sieht auch eine deutliche Ausweitung der Haftung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen in der Unternehmenskrise vor.

15:20 Uhr Frage- und Diskussionsrunde


Zielgruppe
Geschäftsleitung

Kosten

Kostenfrei für Mitglied | 120 € regulär
Keine ESF-Förderung möglich!

 
Anmeldung