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Eintrag vom 14.02.2019

Kündigung unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam.

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