dmpi
Start News: ÜberblickGewerbeabfallverordnung – Auslegungshilfe der LAGA

Eintrag vom 14.05.2019

Gewerbeabfallverordnung – Auslegungshilfe der LAGA

Die Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten und regelt für alle Gewerbebetriebe deren Umgang mit Siedlungsabfällen. Nun hat die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine Vollzugshilfe dazu veröffentlicht, die z.B. Informationen zu den Dokumentationspflichten liefert.

Neu eingeführt wurden die neuen Getrennthaltungspflichen von Abfällen direkt an der Anfallstelle zur Erhöhung der stofflichen Verwertungsquote sowie die Dokumentationspflichten. In der Dokumentation müssen auch jene Abfallmengen aufgeführt werden, die wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden konnten. Diese "Mischabfälle" sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage zuzuführen.

Am 9. April 2019 hat nun die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die Vollzugshilfe M34 zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) auf der LAGA-Homepage veröffentlicht. LAGA-Mitteilungen sind zwar nicht rechtsverbindlich, praktisch aber von hoher Verbindlichkeit. Ihre Interpretationen können daher sehr wichtig für die betroffenen Unternehmen sein.

Flyer Gewerbeabfallverordnung
Download lock

LAGA-Vollzugshinweise
Download lock