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Eintrag vom 14.10.2019

„Arbeit-von-morgen-Gesetz“ – Konzept des Bundesarbeitsministers

Bundesarbeitsminister Heil hat Grundzüge eines von ihm geplanten Arbeit-von-morgen-Gesetzes" bekannt gegeben. Ziel ist, die Qualifizierung von Beschäftigten stärker zu fördern und außerdem einen größeren Abbau von Arbeitsplätzen in einer Konjunkturkrise zu vermeiden, insbesondere durch Kurzarbeit.

Recht
Wiebke Schnelle (LL.M.)

Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht

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