Bundesarbeitsminister Heil hat Grundzüge eines von ihm geplanten Arbeit-von-morgen-Gesetzes" bekannt gegeben. Ziel ist, die Qualifizierung von Beschäftigten stärker zu fördern und außerdem einen größeren Abbau von Arbeitsplätzen in einer Konjunkturkrise zu vermeiden, insbesondere durch Kurzarbeit.
Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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