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Eintrag vom 03.06.2019

Annahme des Tarifabschlusses für die Druckindustrie

Der Bundesverband Druck und Medien sowie die Gewerkschaft ver.di haben dem Verhandlungsergebnis vom 3. Mai 2019 zugestimmt. Der Tarifabschluss ist somit rechtswirksam.

ZUSAMMEN ZUKUNFT GESTALTEN

Nach intensiven Verhandlungen hatten sich bvdm und ver.di am 3. Mai 2019 auf ein neues Lohnabkommen für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie mit 36-monatiger Laufzeit bis zum 31. August 2021 und drei linearen Erhöhungen geeinigt. Ferner vereinbarten die Tarifvertragsparteien, ab Juni 2019 Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie aufzunehmen. In seiner Sitzung am 29. Mai 2019 in München hat der Sozialpolitische Ausschuss des bvdm die erzielte Einigung angenommen. Die zentrale Tarifkommission von ver.di hatte dem Tarifabschluss bereits am 3. Mai 2019 zugestimmt.

Das neue Lohnabkommen tritt damit rückwirkend zum 1. September 2018 in Kraft. Der Text des Lohnabkommens mit den darin enthaltenen Löhnen und Ausbildungsvergütungen sowie die mit ver.di abgestimmten Tabellen zur tariflichen Jahresleistung 2019 und 2020 stehen nachfolgen für unsere Mitglieder als Download bereit . Der bvdm-Leitfaden zur Jahresleistung wird bis zum Herbst überarbeitet. Der Druck des Lohnabkommens wird in den nächsten Tagen in Auftrag gegeben. Der Versand der gedruckten Exemplare erfolgt zeitnah über die Landesverbände.