Bislang war es so, dass bei Kündigungen und anderen wichtigen Schriftstücken dem Arbeitgeber u.a. die Zustellung per Einwurf-Einschreiben empfohlen wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat nun 2026 eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die die Anforderungen an den Nachweis der Zustellung eines Einwurf-Einschreibens erheblich verschärft.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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