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Eintrag vom 21.07.2026

Neue Regeln für Umweltwerbung: Aktualisiertes FAQ – Was Druckereien jetzt ändern müssen

Wer Druckprodukte mit „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bewirbt, muss ab dem 27. September 2026 mit Abmahnungen rechnen. Betroffen ist auch bereits produzierte Ware – eine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wie weit die Verantwortung der Druckerei reicht, wenn der Auftraggeber die Aussage vorgibt, und welche Aussagen und Papierbezeichnungen noch zulässig sind, beantwortet der aktualisierte FAQ-Leitfaden des BVDM – neben zahlreichen weiteren Themen.

Eine erste Fassung des FAQ-Leitfadens hatte der BVDM bereits im März 2026 ver­öffentlicht. Aufgrund weiterer Fragen aus den Mitgliedsunternehmen haben wir den Leitfaden nun um zusätzliche praxisnahe Fragestellungen erweitert (siehe Download). Die neuen Regeln gelten auch für Material, das heute schon gedruckt ist. 

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Website und Imagebroschüre
  • Angebots- und Auftragsunterlagen
  • Produktdatenblätter
  • Papierbezeichnungen im Onlineshop
  • Firmenname, Logo und Werbeslogans
  • jede weitere geschäftliche Kommunikation mit Umweltbezug 

Das haben wir aktualisiert 

  • Haftung:Wer haftet, wenn ein Kunde eine unzulässige Umweltaussage in einem von Ihnen produzierten Druckprodukt verwendet? Und wie ist mit bereits pro­duzierter, aber noch nicht ausgelieferter Ware umzugehen? Ein neuer Abschnitt „Verantwortung und Haftung“ ordnet Ihre Rolle als Druckerei oder papierverarbeitendes Unternehmen ein.
  • Papierbezeichnungen:Neue Antworten zu häufig verwendeten Begriffen wie „Naturpapier“ und „Recyclingpapier“, zu Papiermarken mit Umweltbezug sowie zur Frage, wie stark Onlineshops u.a. ihre Materialauswahl anpassen müssen.
  • Firmennamen, Logos und Werbeclaims:Ein neuer Abschnitt klärt, ob Firmen- und Produktnamen mit Umweltbezug sowie Werbeslogans weiterhin zulässig sind. 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend: Der Leitfaden behandelt darüber hinaus weitere Fragen aus der Praxis und deckt nun insgesamt 25 Praxisfragen ab.

Download

BVDM FAQ Neue Anforderungen an Umweltaussagen
Juli 2026

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Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-40
0171 3328006