Wer Druckprodukte mit „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bewirbt, muss ab dem 27. September 2026 mit Abmahnungen rechnen. Betroffen ist auch bereits produzierte Ware – eine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wie weit die Verantwortung der Druckerei reicht, wenn der Auftraggeber die Aussage vorgibt, und welche Aussagen und Papierbezeichnungen noch zulässig sind, beantwortet der aktualisierte FAQ-Leitfaden des BVDM – neben zahlreichen weiteren Themen.
Eine erste Fassung des FAQ-Leitfadens hatte der BVDM bereits im März 2026 veröffentlicht. Aufgrund weiterer Fragen aus den Mitgliedsunternehmen haben wir den Leitfaden nun um zusätzliche praxisnahe Fragestellungen erweitert (siehe Download). Die neuen Regeln gelten auch für Material, das heute schon gedruckt ist.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend: Der Leitfaden behandelt darüber hinaus weitere Fragen aus der Praxis und deckt nun insgesamt 25 Praxisfragen ab.
BVDM FAQ Neue Anforderungen an Umweltaussagen
Juli 2026
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Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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