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Eintrag vom 19.06.2024

UBW: Bürokratieentlastungsgesetz IV

UBW begrüßen geplante Entlastung und Digitalisierung im Nachweisgesetz „Bürokratieabbau muss aber endlich zur Chefsache erklärt und an viel ehrgeizigeren Zielen ausgerichtet werden“

Zum gestern (19. Juni) vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsantrag zum Bürokratieentlastungsgesetz IV erklärt Tim Wenniges, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):

„Endlich kommt der Bürokratieabbau einen kleinen Schritt voran. Zum Beispiel die Erleichterungen im Nachweisgesetz, die auch von den UBW vehement eingefordert worden waren, werden die Personalarbeit der Betriebe spürbar entlasten. Es ist aber bezeichnend, dass es bis ins Jahr 2024 gedauert hat, um Nachweise zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen rein digital übermitteln zu dürfen. Dies wirft ein Licht darauf, in welchem Schneckentempo der Bürokratieabbau nur vorankommt.


Auf 65 Milliarden Euro hat der Nationale Normenkontrollrat die Bürokratiekosten für die Unternehmen insgesamt beziffert, der aktuelle Gesetzentwurf soll eine Entlastung von gerade einmal 30 Millionen Euro bringen. Das zeigt, wie riesig der Berg ist, den es noch abzutragen gilt. Die Maxime der Politik, die One-in-one-Out-Regelung, ist viel zu wenig ambitioniert. Wenn immer genau so viel wieder oben draufkommt, wie weggenommen wird, zementiert dies lediglich den reichlich unerträglichen Status Quo – zumal von der EU verursachte zusätzliche Bürokratiebelastungen dabei gar nicht mitgezählt werden. Hier braucht es viel mehr Mut in der Politik. Der Bürokratieabbau muss endlich quer durch alle Ressorts zur Chefsache erklärt und an viel ehrgeizigeren Zielen ausgerichtet werden."

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UBW-Pressemitteilung_Zumeldung-Buerokratieentlastungsgesetz-IV.pdf
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Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
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