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Eintrag vom 01.02.2023

Das Verbot, während der Arbeitszeit Smartphones zu privaten Zwecken zu nutzen, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats

Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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