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Eintrag vom 28.07.2022

Neue Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz

Im Zuge der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz zum 1. August 2022 neu gefasst. Die entsprechenden Musterarbeitsverträge, die der bvdm gemeinsam mit den Landesverbänden den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellt, wurden an die neuen Vorgaben angepasst.

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