Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.
Madlena Gänsbauer
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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