Ab 01.01.2023 ist für Anträge nach § 56 IfSG das Gesundheitsamt Mannheim landesweit zuständig. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über das Online-Portal „ifsg-online“.
 
					 
					
						Gabriele Waidelich
						Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) 
Arbeits- und Sozialrecht 
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