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Eintrag vom 24.03.2022

Befristete Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.05.2022 verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Verlängerung der befristeten Möglichkeit einer telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.05.2022 beschlossen.

Recht

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Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
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Arbeits- und Sozialrecht


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