Auch wenn Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind, gelten für die Arbeit an diesen beiden Tagen tarifliche Sonderregelungen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915