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Eintrag vom 27.01.2021

Empfehlungen zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten

Zuletzt mit Newsletter 32/2020 vom 16.12.2020 haben wir Ihnen dringende Handlungsempfehlungen unseres Kooperationspartners AGOR in Zusammenhang mit der „Schrems II / Privacy Shield-Entscheidung“ des EuGH zur Verfügung gestellt. In dieser Entscheidung hat der EuGH des EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) für den transatlantischen Datenverkehr am 16. Juli 2020 bekanntlich für ungültig erklärt.

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